Förderprogramme des Bundes


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Allein auf Bundesebene gibt es mehr als 20 verschiedene Förderprogramme. Sowohl die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) haben private und gewerbliche Förderungen im Programm. Vor allem die KfW und ihre Programme zur energetischen Sanierung von Gebäuden dürfte dabei Bauherren und Eigenheimbesitzern ein Begriff sein. Aber auch die Angebote des BAFA sehen in der Energieeffizienz ein vorrangiges Förderziel. Darüber hinaus werden Investitionen in Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie die Unternehmensnachfolge und -gründung unterstützt. Die KfW fördert außerdem noch Privatpersonen mit Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierereduzierung.

Die Übersicht enthält die aktuellen Förderprogramme des Bundes (Stand: August 2021)


Digital jetzt - Investitionsförderung für KMU

Fördergeber: BMWi

Förderart: Zuschuss

Wer wird gefördert: KMU (3-499 Mitarbeitenden)

Was wird gefördert (auszugsweise): Investition in digitale Technologien (Modul 1), Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeitenden (Modul 2)

Wie wird gefödert (auszugsweise): bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten

Was sind die Fördervoraussetzungen (auszugsweise): Einhaltung der Mindestfördersummen, Erstellung eines Digitalisierungsplans

Laufzeit: bis einschl. 2023

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go-digital

Fördergeber: BMWi

Förderart: Zuschuss

Wer wird gefördert: KMU (< 100 Mitarbeitenden)

Was wird gefördert (auszugsweise): Beratungs- und Umsetzungsleistungen zu den Modulen "Digitalisierte Geschäftsprozesse", "Digitale Markterschließung", "IT-Sicherheit"

Wie wird gefödert (auszugsweise): bis zu 50 Prozent der förderfähigen Beraterkosten

Was sind die Fördervoraussetzungen (auszugsweise): max. 20 Millionen Euro Jahresumsatz im Vorjahr, De-minimis-Verordnung, Betriebsstätte in Deutschland, max. 6 Monate Beratungslaufzeit

Laufzeit: -

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ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (380, 390, 391)

Fördergeber: KfW über Hausbank

Förderart: Darlehen

Wer wird gefördert: KMU, Freiberufler, junge Unternehmen in Gründung (<250 Mitarbeitenden)

Was wird gefördert (auszugsweise): Investitionen in Innovations-/Digitalisierungsvorhaben

Wie wird gefödert (auszugsweise): bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten

Was sind die Fördervoraussetzungen (auszugsweise): Kreditbetrag von 25.000 Euro bis 25 Millionen Euro, Antrag vor Beginn des Vorhabens

Laufzeit: -

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Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Modul 1:
Querschnittstechnologien

Fördergeber: BAFA

Förderart: Zuschuss

Wer wird gefördert: private Unternehmen, kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige

Was wird gefördert (auszugsweise): Investitionen in hocheffiziente Technologien (z. B. elektrische Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Drucklufterzeuger etc.)

Wie wird gefödert (auszugsweise): bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten

Was sind die Fördervoraussetzungen (auszugsweise): Nutzungsdauer von mindestens 3 Jahren, Einhaltung von Mindestanforderungen, max. Fördersumme von 200.000 Euro, Maßnahme in Deutschland

Laufzeit: -

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Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Modul 2:
Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

Fördergeber: BAFA

Förderart: Zuschuss

Wer wird gefördert: private Unternehmen, kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige

Was wird gefördert (auszugsweise): Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Solarkollektoranlagen, Biomasse-Anlage, Wärmepumpen

Wie wird gefödert (auszugsweise): bis zu 55 Prozent der förderfähigen Kosten

Was sind die Fördervoraussetzungen (auszugsweise): Nutzungsdauer von mindestens 3 Jahren, Einhaltung von Mindestanforderungen, max. Fördersumme von 10 Millionen Euro, Maßnahme in Deutschland

Laufzeit: -

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Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Modul 3:
Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software

Fördergeber: BAFA

Förderart: Zuschuss

Wer wird gefördert: private Unternehmen, kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige

Was wird gefördert (auszugsweise): Investitionen in  MSR-Technik zum Monitoring und zur Regelung von Energieströmen, Investitionen in  Energiemanagement-Software und entsprechende Schulungsmaßnahmen

Wie wird gefödert (auszugsweise): bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten

Was sind die Fördervoraussetzungen (auszugsweise): Nutzungsdauer von mindestens 3 Jahren, Einhaltung von Mindestanforderungen, max. Fördersumme von 10 Millionen Euro, Maßnahme in Deutschland

Laufzeit: -

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Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Modul 4:
Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Fördergeber: BAFA

Förderart: Zuschuss

Wer wird gefördert: private Unternehmen, kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige

Was wird gefördert (auszugsweise): Prozess- und Verfahrensumstellungen, Energetische Optimierung von Produktionsprozessen, Maßnahmen zur Abwärmenutzung

Wie wird gefödert (auszugsweise): bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten

Was sind die Fördervoraussetzungen (auszugsweise): Nutzungsdauer von mindestens 3 Jahren, Einhaltung von Mindestanforderungen, max. Fördersumme von 10 Millionen Euro, Maßnahme in Deutschland

Laufzeit: -

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Querschnittstechnologien – Einzelmaßnahmen

Fördergeber: BAFA

Förderart: Zuschuss

Wer wird gefördert: nicht näher spezifiziert

Was wird gefördert (auszugsweise): Energieeffizienten Querschnittstechnologien: Elektromotoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren, Wärmerückgewinnung, raumlufttechnische Anlagen, Kompressoren (die bestimmten technischen Standards entsprechen)

Wie wird gefödert (auszugsweise): Förderfähig sind Investitionen von mindestens 2.000 Euro bezogen auf die einzelnen Querschnittstechnologien (nicht auf die Gesamtanlage). Förderfähig sind zudem Planungs- und Installationskosten bis zu 30 Prozent der Investitionssumme. Die Höhe der Zuwendung beträgt 40 Prozent der relevanten Investitionskosten.

Was sind die Fördervoraussetzungen (auszugsweise): Mit dem Vorhaben darf nicht vor der Antragstellung begonnen werden. (Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages.) Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Notwendige Reservierungen von Geräten, Investitionsgütern oder Dienstleistungen sind ebenfalls erlaubt.

Laufzeit: -

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Querschnittstechnologien – Systemische Lösung Modul 4

Fördergeber: BAFA

Förderart: Zuschuss

Wer wird gefördert: nicht näher spezifiziert

Was wird gefördert (auszugsweise): Neugestaltung von Produktionsprozessen auf effiziente Technologien und energetische Optimierung, Maßnahmen zur Abwärmenutzung 

Wie wird gefödert (auszugsweise): Förderfähig sind Vorhaben, die nachweislich zu einer Endenergieeinsparung beziehungsweise zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs und damit einhergehenden Verringerung der CO2-Emissionen führen. Die Amortisationszeit des gesamten Vorhabens muss zudem ohne Inanspruchnahme einer Förderung insgesamt mehr als 2 Jahre betragen. Die Höhe der Zuwendung beträgt 40 Prozent der relevanten Projektkosten, aber maximal 700 Euro pro eingesparter Tonne CO2.

Was sind die Fördervoraussetzungen (auszugsweise): Mit dem Vorhaben darf nicht vor der Bewilligung des Förderantrages begonnen werden. (Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages.) Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Notwendige Reservierungen von Geräten, Investitionsgütern oder Dienstleistungen sind ebenfalls erlaubt. In Ausnahmefällen wird ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn nach Antragstellung bewilligt, wenn dessen Notwendigkeit schriftlich begründet werden kann.

Laufzeit: -

Energieeffizient Bauen und Sanieren (263)

Fördergeber: KfW über Hausbank

Förderart: Darlehen

Wer wird gefördert: Privatpersonen sowie Einzel­unternehmerinnen und Einzel­unternehmer

Was wird gefördert (auszugsweise): die Sanierung, der Neubau oder der Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzgebäudes

Wie wird gefödert (auszugsweise): Förderkredit ab 0,58 Prozent effektiver Jahreszins für Sanierung und Neubau, die förderfähigen Kosten orientieren sich an der Netto­grundfläche des Gebäudes: 2.000 Euro pro Quadrat­meter Netto­grundfläche, insgesamt max. 30 Millionen Euro

Was sind die Fördervoraussetzungen (auszugsweise): Einbindung eines Energie­effizienz-Experten

Laufzeit: -

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Energieeffizient Bauen und Sanieren (463)

Fördergeber: KfW

Förderart: Zuschuss

Wer wird gefördert: Privatpersonen sowie Einzel­unternehmerinnen und Einzel­unternehmer

Was wird gefördert (auszugsweise): die Sanierung, der Neubau oder der Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzgebäudes

Wie wird gefödert (auszugsweise): Der maximale Zuschussbetrag für ein Effizienzgebäude liegt bei 6,75 Millionen Euro (Bau und Kauf) sowie 15 Millionen Euro (Sanierung) pro Vorhaben.

Was sind die Fördervoraussetzungen (auszugsweise): Mindestens Effizienzgebäudestandard 55 (Bau oder Kauf) bzw. das Erreichen einer besseren Effizienzgebäude-Stufe (Sanierung), Einbindung eines Energie­effizienz-Experten

Laufzeit: -

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ERP-Kapital Gründung (058)

Fördergeber: KfW über Hausbank

Förderart: Darlehen

Wer wird gefördert: Existenzgründer (auch Freiberufler), Unternehmens­nachfolger,  junge Unternehmen

Was wird gefördert (auszugsweise): Investitionen, um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben

Wie wird gefödert (auszugsweise): ab 2,82 Prozent effektiven Jahreszin

Was sind die Fördervoraussetzungen (auszugsweise): mindestens 10 Prozent bzw. 15 Prozent Eigenleistung

Laufzeit: -

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ERP-Gründerkredit – Universell (073-076)

Fördergeber: KfW über Hausbank

Förderart: Darlehen

Wer wird gefördert: Adressaten sind u. a. natürliche Personen, die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft übernehmen oder im Rahmen von Unternehmensnachfolgen eine tätige Beteiligung oder deren Aufstockung eingehen, auch wenn sie bereits länger als 5 Jahre selbstständig sind.

Was wird gefördert (auszugsweise): -

Wie wird gefödert (auszugsweise): Maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben.

Was sind die Fördervoraussetzungen (auszugsweise): -

Laufzeit: Die Laufzeit beträgt maximal 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren. Im Rahmen von Investitionsfinanzierungen, Unternehmensübernahmen und tätigen Beteiligungen ist eine 50-prozentige Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstitutes möglich, sofern das Unternehmen in der Regel seit drei Jahren besteht beziehungsweise am Markt aktiv ist.

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ERP-Gründerkredit – StartGeld (067)

Fördergeber: KfW über Hausbank

Förderart: Darlehen

Wer wird gefördert: Gefördert werden alle Formen der Existenzgründung, also die Errichtung oder die Übernahme von Unternehmen sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung. Der Antragsteller soll nach Möglichkeit vorhandene eigene Mittel einbringen. Die Höhe der Eigenmittel fließt in die Bonitätsbeurteilung durch die KfW ein.

Was wird gefördert (auszugsweise): -

Wie wird gefödert (auszugsweise): Darlehen bis 100.000 Euro, davon maximal 30.000 Euro Betriebsmittel

Was sind die Fördervoraussetzungen (auszugsweise): -

Laufzeit: Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit. 80-prozentige Haftungsfreistellung für das durchleitende Kreditinstitut.

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Wohngebäude (Nr. 261, 262)

Fördergeber: KfW über Hausbank

Förderart: Darlehen

Wer wird gefördert: nicht näher spezifiziert

Was wird gefördert (auszugsweise): der Bau oder die Sanierung von Wohnimmobilien, der Kauf frisch sanierter Wohn­immobilien, der Kauf neuer Wohn­immobilien

Wie wird gefödert (auszugsweise):  Förderkredite ab 0,75 Prozent effektiven Jahreszins, bis maximal 120.000 Euro für die Komplettsanierung zum KfW-Effizenzhaus oder 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen.

Was sind die Fördervoraussetzungen (auszugsweise): Einbindung eines Energie­effizienz-Experten

Laufzeit: -

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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Fördergeber: BAFA

Förderart: Zuschuss

Wer wird gefördert: Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften

Was wird gefördert (auszugsweise): Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren sowie der Einbau eines sommerlichen Wärmeschutzes (Ersatz oder der erstmalige Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung), bis zu 50 Prozent der Kosten für den Energieeffizenz-Experten

Wie wird gefödert (auszugsweise): Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro bis maximal 60.000 Euro bei Wohngebäuden. Die Zuschusshöhe beträgt maximal 20 Prozent der förderfähigen Kosten.

Was sind die Fördervoraussetzungen (auszugsweise): Die Ausbauarbeiten müssen notwendig sein. Die Einbindung eines Energie­effizienz-Experten ist obligatorisch.

Laufzeit: -

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Maßnahmen zum Einbruchschutz (455-E)

Fördergeber: KfW über Hausbank

Förderart: Zuschuss

Wer wird gefördert: Eigentümer und Mieter (unabhängig vom Alter)

Was wird gefördert (auszugsweise):

- Einbruch­hemmende Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen
- Einbruch­hemmende Garagen­tore und -zugänge
- Nachrüst­systeme für z. B. Haustüren
- Nachrüst­systeme für z. B. Fenster, Rollläden
- Einbruch- und Überfall­melde­anlagen

Wie wird gefödert (auszugsweise): bis zu 1.600 Euro

Was sind die Fördervoraussetzungen (auszugsweise): Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Zusätzlich werden verschiedene Nebenarbeiten gefördert.

Laufzeit: -

Weiterführende Informationen

Altersgerecht Umbauen (159)

Fördergeber: KfW über Hausbank

Förderart: Darlehen

Wer wird gefördert: Eigentümer und Mieter

Was wird gefördert (auszugsweise): Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Barrieren reduziert, der Wohnkomfort erhöht oder der Einbruchschutz verbessert wird sowie der Kauf von entsprechend umgebautem Wohnraum

Wie wird gefödert (auszugsweise): Förderkredit ab 0,78 Prozent effenktivem Jahreszins, maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit

Was sind die Fördervoraussetzungen (auszugsweise): Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Zusätzlich werden verschiedene Nebenarbeiten gefördert.

Laufzeit: -

Weiterführende Informationen


Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss (455-B)

Fördergeber: KfW über Hausbank

Förderart: Zuschuss

Wer wird gefördert: Privatperson (unabhängig vom Alter): Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Ersterwerber sanierter Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter

Was wird gefördert (auszugsweise): Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Barrieren reduziert, der Wohnkomfort erhöht oder der Einbruchschutz verbessert wird sowie der Kauf von entsprechend umgebautem Wohnraum

Wie wird gefödert (auszugsweise): maximal 6.250 Euro

Was sind die Fördervoraussetzungen (auszugsweise): Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Zusätzlich werden verschiedene Nebenarbeiten gefördert.

Laufzeit: -

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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen – Fachunternehmererklärung


Seit 2020 fördert der Staat energetische Baumaßnahmen an selbstgenutzten eigenen Wohngebäuden mit einem Steuerbonus nach § 35c EStG. Voraussetzung hierfür ist, dass das Gebäude bei Durchführung der Baumaßnahme älter als zehn Jahre ist (§ 35c Abs. 1 S. 2 EStG) und der ausführende Handwerksbetrieb dem Bauherrn eine Bescheinigung über die Maßnahmen ausstellt.

Von der Förderung umfasst sowohl die Lohn- wie auch die Materialkosten. Der neue Steuerbonus gilt für Baumaßnahmen, die nach dem 31.12.2019 begonnen haben und vor dem 1.1.2030 abgeschlossen sind. Vom Bonus erfasst werden u. a.  Baumaßnahmen wie die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken oder die Erneuerung von Fenstern und Außentüren.
Der Auftraggeber, der den Steuerbonus in seiner Einkommensteuererklärung beantragen will, muss dem Finanzamt zudem eine Bescheinigung des Fachunternehmens über die Baumaßnahme vorlegen, die nach amtlich vorgeschriebenem Muster erstellt ist (§ 35c Abs. 1 S. 7 EStG). Die Bescheinigungen dürfen von den Ausstellern auch in elektronischer Form (z. B. per E-Mail) an die Bauherren verschickt werden. Sofern die Höhe der Aufwendungen in der ursprünglichen Bescheinigung unzutreffend angegeben ist, kann der Aussteller entweder eine berichtigte (neue) Bescheinigung ausstellen oder eine ergänzende Bescheinigung nacherstellen, die nur den Unterschiedsbetrag zwischen der bisher bescheinigten und der zutreffenden Kostenhöhe ausweist. Handwerksbetriebe, die energetische Maßnahmen an Mehrparteienhäusern (mehrere selbstgenutzte Eigentumswohnungen) durchführen, müssen grundsätzlich für jede einzelne Eigentumswohnung eine Bescheinigung ausstellen. In Ausnahmefällen darf aber eine Gesamtbescheinigung ausgestellt werden, beispielsweise wenn der Sanierungsaufwand das Gesamtgebäude betrifft.

Das derzeit gültige Muster der Fachunternehmererklärung sowie eine Ausfüllhilfe mit Kommentaren stellen wir Ihnen nachfolgend zum Download zur Verfügung.

Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens
Blanko-Formular zum Ausfüllen (Stand: Oktober 2021)
Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens
Ausfüllhilfe mit Kommentaren (Stand: Oktober 2021)